Rechtsprechung
   OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5316
OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91 (https://dejure.org/1992,5316)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.05.1992 - 2 S 17.91 (https://dejure.org/1992,5316)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 2 S 17.91 (https://dejure.org/1992,5316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Parteienvermögen; Altvermögen; verbundene juristische Person; wirtschaftliche Verflechtung; Unabhängige Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht ; Rechenschaftspflicht; Verbundene juristische Person; Partei; Unabhängige Kommission

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 309
  • MDR 1992, 916
  • NVwZ 1993, 281 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, dass es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit - ankommt, dass vielmehr mit Blick auf die - potentiell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl 1992, 1305 ).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR.
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, dass es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit ankommt, dass vielmehr mit Blick auf die potentiell rechtsstaatswidrig erlangten Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl 1992, 1305 ).
  • BFH, 29.06.2000 - V R 28/99

    Ehrenamtliche Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern

    Sie ist jedenfalls Teil der Bundesverwaltung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. Juli 1991 2 BvE 3/91, BVerfGE 84, 290, 297; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Berlin vom 26. Mai 1992 2 S 17.91, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1992, 1305, 1306).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, dass es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbstständigkeit - ankommt, dass vielmehr mit Blick auf die - potenziell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl 1992, 1305 [OVG Berlin 26.05.1992 - 2 S 17/91]).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

    Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, daß es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit - ankommt, daß vielmehr mit Blick auf die - potentiell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl. 1992, 1305 (1307)).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

    Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht