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OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Parteienvermögen; Altvermögen; verbundene juristische Person; wirtschaftliche Verflechtung; Unabhängige Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auskunftspflicht ; Rechenschaftspflicht; Verbundene juristische Person; Partei; Unabhängige Kommission
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.09.1991 - 1 A 174.91
- OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 309
- MDR 1992, 916
- NVwZ 1993, 281 (Ls.)
- DVBl 1992, 1305
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04
DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …
Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, dass es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit - ankommt, dass vielmehr mit Blick auf die - potentiell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl 1992, 1305 ). - OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
Novum
Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (…a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR. - BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04
Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von …
Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, dass es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit ankommt, dass vielmehr mit Blick auf die potentiell rechtsstaatswidrig erlangten Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl 1992, 1305 ).
- BFH, 29.06.2000 - V R 28/99
Ehrenamtliche Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern
Sie ist jedenfalls Teil der Bundesverwaltung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. Juli 1991 2 BvE 3/91, BVerfGE 84, 290, 297; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Berlin vom 26. Mai 1992 2 S 17.91, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1992, 1305, 1306). - BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04
Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde - …
Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, dass es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbstständigkeit - ankommt, dass vielmehr mit Blick auf die - potenziell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl 1992, 1305 [OVG Berlin 26.05.1992 - 2 S 17/91]). - BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED
Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, daß es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit - ankommt, daß vielmehr mit Blick auf die - potentiell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl. 1992, 1305 (1307)). - OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu
Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (…a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR.